Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)/ Whistle-Blowing

Im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) wurde seit dem 17. Dezember 2023 eine interne Meldestelle eingerichtet.

Der Rechtsanwalt Cornelius Matutis nimmt diese Aufgabe für die Sonnenberg Klinik wahr. Diese Meldestelle dient dem Schutz und der Förderung eines transparenten und integren Arbeitsumfelds und nimmt vertrauliche Hinweise zu möglichen Verstößen gegen Gesetze, interne Richtlinien oder andere Missstände an der Sonnenberg Klinik entgegen. Sie können dies anonym oder unter Angabe Ihrer Identität tun. Die Meldestelle unterliegt einer anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und gewährleistet somit den Schutz Ihrer Daten und Informationen.

Um einen Hinweis einzureichen, haben Sie mehrere Optionen zur Auswahl:

  1. Nutzung des Formulars auf der Website https://anwaltliche-meldestelle.de
  2. Kontakt per E-Mail an hinweis@anwaltliche-meldestelle.de
  3. Telefonische Terminvereinbarung unter 0331 813284-70

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz sowie zur internen Meldestelle sowie auch zu neben der internen Meldestelle möglichen externen Meldewegen sowie über Verfahren für Meldungen an Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Europäischen Union finden Sie auf der Website unserer internen Meldestelle: https://anwaltliche-meldestelle.de.